Holzbearbeiter/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Die 3-jährige Ausbildung ist nach Vorschriften der Handwerkskammer geregelt. Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.
Die Inhalte der Ausbildung decken sich in wesentlichen Teilen mit denen der Tischlerausbildung, wobei die theoretischen Inhalte - insbesondere im Bereich des Innenausbaus - reduziert abgeprüft werden und für die Gesellenprüfung kein Gesellenstück entworfen und angefertigt wird.
Holzbearbeiter/innen arbeiten vorwiegend in kleineren oder mittleren Tischlereien oder Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie. Hier sind sie mit Arbeiten rund um die Holzbe- und -verarbeitung betraut.
Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten und - je nach Behinderung - können. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, in einem Sägewerk zu arbeiten oder bei der Herstellung unterschiedlicher Holzprodukte mitzuwirken. Es können an eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung auch höhere Qualifikationen angeschlossen werden, beispielsweise als Tischler, Holzbearbeitungsmechaniker oder Holzmechaniker.

