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Metallbearbeiter/in

Metallbearbeiter/innen fertigen nach technischen Zeichnungen beispielsweise Baukonstruktionen aus Blech, Stab- und Bandeisen, Rohren, Aluminiumteilen und Kunststoffen oder montieren Geländer, Treppen, Stahltüren und -fenster. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört es auch, vorgefertigte Bauteile einzupassen und miteinander zu verbinden. Dabei setzen sie Arbeitstechniken wie Feilen, Bohren, Drehen, Fräsen und Schweißen ein. Nach Wartungsplänen oder nach Bedarf führen die Metallbearbeiter/innen auch Wartungsarbeiten an den Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen durch.

 

Sie üben ihre Tätigkeit sowohl in Werkstätten als auch auf Baustellen in Einzel- und Teamarbeit selbstständig und unter Anleitung aus. Wenn sie mit Metallbearbeitungsmaschinen arbeiten, sind handwerkliches Geschick sowie eine sorgfältige und umsichtige Arbeitsweise erforderlich. Technisches Verständnis benötigen sie auch, um die zeichnungen und Skizzen, die sie als Vorlagen erhalten, zu verstehen und richtig umzusetzen.

 

Metallbearbeiter/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Die 3-jährige Ausbildung ist durch Vorschriften der Handwerkskammer geregelt. Die von den Kammern erlassenen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung richten sich nach den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB). Die Inhalte der Ausbildung lehnen sich an entsprechende anerkannte Ausbildungsberufe an. Die allgemeine Grundlage bilden die §§ 66 des Berufsbildungsgesetzes und 42m der Handwerksordnung.